GEPLANTE ERWEITERUNG DES STEINBRUCHS GILFERSHAUSEN

Die Firma Beisheim GmbH & Co. KG plant die Erweiterung des Kalksteinbruchs Gilfershausen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Fakten rund um die bisherigen Planungen, diverse Hintergrundinformationen sowie Informationen zum Bürgerentscheid am 17. Januar 2021.

Die hier veröffentlichten Informationen hat die Kommunikationsbüro Ulmer GmbH im Auftrag der Stadt Bebra zusammengestellt. Die Vergabe an den Dienstleister erfolgte, um ein Blick von außen auf das Vorhaben einzubringen. Die Kommunikationsbüro Ulmer GmbH hat durch verschiedene Interviews und Dokumentensichtung unter Einbezug der jeweiligen Fachleute die relevanten Fragestellungen in der Bevölkerung identifiziert und die Antworten recherchiert.

Auf der Gemarkung Gilfershausen unterhält die Firma Beisheim einen bestehenden Kalksteinbruch. Darüber hinaus betreibt sie u.a. weitere Kalksteinbrüche in Alheim-Heinebach (Kalkschotter) sowie Rotenburg-Schwarzenhasel (Kalkschotter) (s. Karte 1). Um den lokalen sowie regionalen Bedarf an gebrochenem Gestein und Kalkschotter auch in Zukunft decken zu können, plant der Betreiber eine Erweiterung des Kalksteinbruchs Gilfershausen von 4 Hektar um bis zu 21 Hektar.

Für die geplante Erweiterung und den Betrieb in dem im Folgenden vorgestellten Erweiterungsumfang ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) notwendig.

Bei Weiterbetrieb und modifizierter Erweiterung ohne die städtischen Grundstücke könnte es zu einer Weiternutzung der bisherigen Zufahrt durch Braunhausen kommen. Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass dieser Zustand nicht angestrebt werden soll. Durch das geplante Erweiterungsvorhaben soll für alle Beteiligten, insbesondere für den Stadtteil Braunhausen eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden.

Mit der Erweiterung soll unter anderem eine neue Zufahrt beantragt werden. Dafür gibt es zwei Varianten (s. Karte 2). Um die Erweiterung sowie eine der beiden Zufahrtsvarianten wie geplant umzusetzen, werden städtische Flächen und Wege benötigt.

Lage der Steinbrüche

Erschließungsvarianten

DER BESCHLUSS

Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung Bebra am 02. Juli 2020 einen Beschluss gefasst. Darin stimmt sie der Erweiterung grundsätzlich zu und erklärt sich bereit, städtische Flächen, welche zur geplanten Erschließung der Erweiterung notwendig wären, zu verkaufen bzw. zur Nutzung freizugeben. Dies setzt jedoch grundsätzlich eine Genehmigung der Steinbrucherweiterung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) durch das Regierungspräsidium Kassel voraus.

Zusätzlich hat die Stadtverordnetenversammlung folgende Einschränkungen des Betriebs beschlossen:

Beschränkung der Abbaumenge auf 100.000 Tonnen pro Jahr.

Maschinen- sowie LKW-Zeiten im Bruch bzw. auf der Zufahrt sind auf 6-18 Uhr von Montag bis Freitag und 6-14 Uhr am Samstag begrenzt.

Die Ortslagen Braunhausen, Asmushausen, Rautenhausen, Solz, Imshausen und Gilfershausen (außer Durchgansverkehr K 53) werden vom LKW-Verkehr zum Steinbruch verschont.

DER BÜRGERENTSCHEID

Am 27. August 2020 wurde ein Bürgerentscheid erfolgreich beantragt. Damit stimmen die Bürgerinnen und Bürger Bebras darüber ab, ob der oben genannte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02. Juli 2020 aufgehoben werden soll. Das bedeutet, der Bürgerentscheid entscheidet nicht über die Steinbrucherweiterung oder den Betrieb des bisherigen Steinbruchs. Er kann lediglich die Aufhebung der grundsätzlichen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Erweiterung sowie zur Flächennutzung und den Beschränkungen aufheben. Das Regierungspräsidium Kassel entscheidet im Genehmigungsverfahren, ob und wie die Steinbrucherweiterung umgesetzt wird.

Der Bürgerentscheid findet am 17. Januar 2021 statt. Briefwahl kann bis zum 14. Januar 2021 hier beantragt werden.

DIE GENEHMIGUNG

Eine Steinbrucherweiterung wie diese ist eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage. Zur Genehmigung muss ein Genehmigungsverfahren nach BImschG durchlaufen werden. Zuständig für die Genehmigung der Steinbrucherweiterung in Gilfershausen ist das Regierungspräsidium Kassel. Das Verfahren hat unter anderem die Ziele, den Eingriff in Natur und Landschaft zu prüfen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben festzustellen sowie jene Planungsvariante zu genehmigen, welche den Eingriff möglichst minimiert.

Der bisherige Steinbruch in Gilfershausen ist genehmigt und die bisherige Zufahrt über Braunhausen vertraglich gesichert. Für eine Erweiterung ist jedoch stehts eine Genehmigung erforderlich, auch wenn die bestehende Zufahrt genutzt werden sollte.

DER ZEITPLAN

BÜRGERENTSCHEID

Am 17. Januar 2021 findet ein Bürgerentscheid statt. Dieser entscheidet, ob der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung Bebra vom 02. Juli 2020 aufgehoben wird. Die Frage, über welche abgestimmt wird lautet:

„Sind Sie für die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Bebra vom 02. Juli 2020 zur Drucksache Nr. 124/2020, der u.a. eine grundsätzliche Zustimmung zur Erweiterung des Kalksteinbruchs Lange Hecke in der Gemarkung Gilfershausen beinhaltet und in diesem Rahmen den Verkauf bzw. die Nutzung von städtischen Flurstücken vorsieht?“

Der Bürgerentscheid entscheidet nicht über die Steinbrucherweiterung oder den Betrieb des bisherigen Steinbruchs. Er kann lediglich die Aufhebung der grundsätzlichen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Erweiterung sowie zur Flächennutzung aufheben. Das Regierungspräsidium Kassel entscheidet im Genehmigungsverfahren, ob und wie die Steinbrucherweiterung umgesetzt wird.

Grundsätzlich kann mit JA oder NEIN abgestimmt werden. Der obengenannte Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird aufgehoben, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja bentwortet wird. Darüber hinaus muss diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten erreichen.

Im Folgenden sind mögliche Ausgänge des Bürgerentscheids und deren voraussichtliche Konsequenzen dargestellt.

Hinweis: Diese Szenarien sind nur relevant, wenn die Genehmigungsbehörde am Regierungspräsidium Kassel der jeweiligen Planung zustimmt.

Die Mehrheit entscheidet mit „NEIN“ + Zufahrtsvariante K53 wird genehmigt

(Bzw. das erforderliche Quorum wird nicht erreicht)

  • Der bestehende Steinbruch wird erweitert
  • Die Zufahrt erfolgt in Zukunft über die klassifizierte K53
  • Der Betrieb wird vertraglich oder im Rahmen der Genehmigung entsprechend dem Grundsatzbeschluss begrenzt

Im Detail: Der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung wird nicht aufgehoben. Damit verkauft die Stadt Flächen im geplanten Abbaugebiet mit dem Verlauf des Abbaus Stück für Stück bzw. macht diese nutzbar.

Die Zu- und Abfahrt erfolgt über die Kreisstraße 53. Damit werden die LKW-Fahrten über die klassifizierten Kreis- und Bundesstraße zu entsprechenden Baustellen stattfinden, wobei die Baustellen in Bebra den überwiegenden Anteil der Lieferungen aus dem Steinbruch erhalten.

Per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dürfen im Jahr maximal 100.000 Tonnen Gestein gefördert werden. Der Betrieb ist auf zwei Radlader und einen Steinbrecher begrenzt. Maschinen- sowie LKW-Zeiten im Bruch bzw. auf der Zufahrt sind auf 6-18 Uhr von Montag bis Freitag und 6-14 Uhr am Samstag begrenzt. Die Ortslagen Braunhausen, Asmushausen, Rautenhausen, Solz, Imshausen und Gilfershausen (außer Durchgansverkehr K 53) werden vom LKW-Verkehr zum Steinbruch verschont.

Variante über K53

Die Mehrheit entscheidet mit „NEIN“ + Zufahrtsvariante B27 wird genehmigt

(Bzw. das erforderliche Quorum wird nicht erreicht)

  • Der bestehende Steinbruch wird erweitert
  • Die Zufahrt erfolgt in Zukunft über die B27
  • Der Betrieb wird vertraglich oder im Rahmen der Genehmigung entsprechend dem Grundsatzbeschluss begrenzt

Im Detail: Der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung wird nicht aufgehoben. Damit verkauft die Stadt Flächen im geplanten Abbaugebiet mit dem Verlauf des Abbaus Stück für Stück bzw. macht diese nutzbar.

Die Zu- und Abfahrt erfolgt über die Bundesstraße 27. Damit werden die LKW-Fahrten über die Bundesstraße zu entsprechenden Baustellen stattfinden, wobei die Baustellen in Bebra den überwiegenden Anteil der Lieferungen aus dem Steinbruch erhalten.

Per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dürfen im Jahr maximal 100.000 Tonnen Gestein gefördert werden. Der Betrieb ist auf zwei Radlader und einen Steinbrecher begrenzt. Maschinen- sowie LKW-Zeiten im Bruch bzw. auf der Zufahrt sind auf 6-18 Uhr von Montag bis Freitag und 6-14 Uhr am Samstag begrenzt. Die Ortslagen Braunhausen, Asmushausen, Rautenhausen, Solz, Imshausen und Gilfershausen werden vom LKW-Verkehr zum Steinbruch verschont.

Variante über B27

Die Mehrheit entscheidet mit „JA“

  • Der bestehende Steinbruch kann in Teilstücken erweitert werden
  • Die Zufahrt erfolgt weiter über die genehmigte, bisherige Zufahrt durch Braunhausen
  • Es gibt nur die Beschränkungen durch die Genehmigung, welche nicht vorhergesehen werden können

Im Detail: Die Stadt Bebra darf ihre Grundstücke für die nächsten drei Jahre nicht zugunsten der Steinbrucherweiterung verkaufen bzw. nutzbar machen.
Es besteht eine Genehmigung für den Abbau im bisherigen Steinbruch und die bisherige Abfahrt über Braunhausen. Diese bleiben bestehen. Die Steinbrucherweiterung kann auf privaten Flächen stattfinden. In diesem Fall wäre eine erneute Genehmigung notwendig. Alle LKWs müssen, wie bisher, durch Braunhausen fahren, um Baustellen zu beliefern.
Die Stadt Bebra hat keine Handhabe für eine Begrenzung des Betriebs, etwa die Abbaumenge oder die verwendeten Fahrzeuge. Es gelten die Beschränkungen, mit welchen der Betrieb vom Regierungspräsidium Kassel genehmigt wird. Der Ausgang und damit die Beschränkungen können jedoch nicht vorhergesehen werden.

Bestehende Erschließung

PLANUNG UND BEDARF

  • Bei der Herstellung des verkaufsfähigen Materials fallen im Steinbruch 30 Prozent nicht- verkaufsfähiges Material an, das im Steinbruch verbleibt und dort für die Rekultivierung verwendet wird.
  • Die abbaubare Gesteinsvorratsmenge beträgt 7,6 Millionen Tonnen. Nach Abzug der 30 Prozent nicht verkaufsfähigen Materials verbleiben 5,32 Millionen Tonnen verwertbares Gestein.
  • Für den Straßenbau sowie weitere Baustellen in Bebra und den Stadtteilen werden etwa 50.000 Tonnen Kalksteinprodukte im Jahr gebraucht. Bedarfsdeckend soll so viel auch abgebaut werden.
  • Aus 5,32 Millionen Tonnen verwertbarem Gestein und 90.000 Tonnen/Jahr Verkaufsmenge ergibt sich ein Abbauzeitraum von etwa 60 Jahren.
  • Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02. Juli 2020 wurden zusätzlich Beschränkungen u.a. auf maximal 100.000 Tonnen Verkaufsmenge pro Jahr, Betriebszeiten sowie Verschonung von Stadtteilen vor LKW-Verkehr festgelegt.

Hier entscheiden Sie:

„NEIN“ beim Bürgerentscheid: Die Stadt Bebra beschließt eine Begrenzung des Steinbruchbetriebs.

„JA“ beim Bürgerentscheid: Die Stadt Bebra hat keine Verhandlungsmasse für die Begrenzung des Steinbruchbetriebs.

  • Das Erweiterungsvorhaben soll abschnittsweise erfolgen.
  • Nicht die gesamte geplante Fläche von 21 Hektar wird für den Abbau benötigt. Etwa 17 Hektar soll als Abbaufläche und der Rest als Lager-, Erschließungs- sowie Fläche für die Gesteinsaufbereitung genutzt werden.
  • Der Abbau soll in sieben Abschnitten mit jeweils 3 Hektar erfolgen. Die Rekultivierung erfolgt parallel zum Abbau. Dies bedeutet, dass abgebaute Bereiche teilweise verfüllt und hergerichtet werden, während an anderer Stelle der Abbau erfolgt.
  • Als offene Fläche für den Abbau, Gesteinsaufbereitung und Produktzwischenlagerung sind also stets nur etwa 3 Hektar geplant.
  • Im noch nicht beanspruchten Vorland des Abbaus kann die derzeitige Nutzung solange fortgeführt werden, bis die Flächen für den Abbau benötigt werden.
  • Bebra benötigt etwa 50.000 Tonnen Schotter pro Jahr allein für den Straßenbau. Weitere etwa 40.000 Tonnen Gestein im Jahr werden für sonstige private und öffentliche Bauvorhaben in Bebra und Umgebung gebraucht.
  • Das Gestein aus dem Steinbruch Gilfershausen ist wertvoll, weil es fest und frostbeständig ist. Darum ist es ein wichtiger Baustoff für Frostschutzschichten im Straßen- und sonstigen Tiefbau. Es ist außerdem sehr gut für Baugrundstabilisierungen z.B. beim Hausbau geeignet.
  • Derzeit entnimmt die Firma Beisheim Gestein aus dem Steinbruch Gilfershausen für spezielle Einsatzgebiete im Gründungsbau.
  • Mit der geplanten Steinbrucherweiterung soll in Zukunft vorrangig der Bedarf an Schotter für den Straßenbau der Stadt Bebra und ihrer Stadtteile gedeckt werden.
  • Mit zu diesem Zweck betreibt die Firma Beisheim bisher zwei weitere Steinbrüche in Alheim-Heinebach sowie Rotenburg-Schwarzenhasel.
  • Mittelfristig soll der geplante Steinbruch die Lieferwerke Heinebach und Schwarzenhasel entlasten, langfristig diese nach deren Erschöpfung ersetzen.
  • Falls diese lokal nicht ersetzt werden können, muss der Schotter für den Straßenbau bzw. andere, private Baustellen aus größerer Entfernung geliefert werden, insbesondere in der vorhandenen Qualität. Dies bedeutet höhere Kosten sowie eine schlechtere Umweltbilanz.
  • Ein Rohstoffabbau, wie er in Gilfershausen geplant ist, ist grundsätzlich bedarfsdeckend und nicht bedarfsweckend.
  • Der Steinbruch in Gilfershausen produziert immer nur so viel Gestein, wie es örtlich auf Baustellen benötigt wird.
  • Jährlich werden etwa 50.000 Tonnen Kalkschotter pro Jahr für den Straßenbau und sonstige Vorhaben hauptsächlich in Bebra und dessen Stadtteilen benötigt.
  • Die geplante Erweiterung dient zur mittelfristigen Deckung dieses Bedarfs.
  • Falls die Steinbrüche Gilfershausen, Schwarzenhasel (Kalkschotter) sowie Heinebach (Grauwacke) ohne Ersatz erschöpft sind, müssten lange Transportwege für benötigten Schotter in Kauf genommen werden Das kann zu höheren Kosten für die Stadt sowie für private Bauträger führen.
  • Am Standort Bebra arbeiten circa 100 Beschäftigte die mit Ihren Familien in der Region zuhause sind. Ein Teil davon ist abhängig von den Steinbrüchen in Braunhausen, Schwarzenhasel und Heinebach.
  • Darüber hinaus ist die Firma Beisheim ein traditionsreicher Familienbetrieb und damit ein lokaler, persönlicher Ansprechpartner vor Ort sowohl für die Stadt Bebra als auch für deren Bürgerinnen und Bürger.

ERSCHLIESSUNG UND VERKEHR

  • Aufgrund der begrenzten Verkaufsmenge finden maximal 34 LKW-Fahrten am Tag statt (Hin- und Rückfahrt).
  • Diese Lieferungen werden schon heute für den Straßenbau aus anderen Steinbrüchen gefahren. Die Gesamtmenge an Fahrten ändert sich nicht durch die geplante Steinbrucherweiterung.
  • Bei 220 Arbeitstagen und 90.000 Tonnen Verkaufsmenge pro Jahr fallen etwa 410 Tonnen auf einen Arbeitstag. 25 Tonnen können maximal pro LKW transportiert werden. Das bedeutet aufgerundet 17 volle LKW-Fahrten pro Tag.
  • Die LKW fahren jeweils zum Betrieb und dann beladen zum Verbrauchsort. Damit führt das Vorhaben zu 34 LKW-Fahrbewegungen am Tag.
  • Auch ohne die Steinbrucherweiterung müssten LKWs zu den heutigen und zukünftigen Baustellen in Bebra und Umgebung fahren. Die Menge an Fahrten ist abhängig von den belieferten Baustellen, nicht vom Steinbruch.
  • Es gilt zwischen dem Zufahrtsverkehr zum Steinbruch und dem Verkehr direkt nahe einer Baustelle zu unterscheiden.
  • LKW-Verkehr bei der Anlieferung an eine Baustelle kann nicht vollkommen vermieden werden, auch wenn sie sich beispielsweise in einer Ortsmitte befindet, denn die Baustelle muss beliefert werden.
  • Der LKW-Verkehr konzentriert sich auf der Zu- und Abfahrt des Steinbruchs. Der Verlauf dieser Zufahrt kann möglichst abseits von Ortslagen geplant werden.
  • Bisher fahren die LKWs auf der vertraglich gesicherten Zufahrt des bestehenden Steinbruchs durch Braunhausen.
  • Es gibt zwei Varianten für eine alternative Zufahrt, welche mit dem Genehmigungsantrag eingereicht werden.
  • Variante 1 führt zur Kreisstraße 53, Variante 2 zur Bundesstraße 27.
  • Variante 2 über die Bundesstraße 27 wurde von Stadtverordnetenversammlung als bevorzugte Variante genannt. Hiermit würden die Stadtteile Braunhausen, Asmushausen, Rautenhausen, Solz, Imshausen und Gilfershausen möglichst wenig belastet werden, außer bei Baustellen vor Ort.
  • Die Stadtverordnetenversammlung kann nicht über den Verlauf der Erschließung entscheiden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImschG wird über den Verlauf der Zufahrt entschieden.
  • Falls die städtischen Flächen für die geplante Abfahrt nicht zur Verfügung stehen, erfolgt die Abfahrt voraussichtlich weiterhin über Braunhausen.
  • Vom Steinbruch aus werden Baustellen direkt mit Baurohstoffen versorgt. Es erfolgt keine Zwischenlagerung auf dem Firmengelände der Firma Beisheim in der Stadt Bebra.

Hier entscheiden Sie:

„NEIN“ beim Bürgerentscheid: Die Abfahrt erfolgt über die Kreisstraße 53 oder die Bundesstraße 27.

„JA“ beim Bürgerentscheid: Die Abfahrt erfolgt weiterhin über Braunhausen.

GENEHMIGUNG UND STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN

  • Die Erweiterung des Steinbruchs ist immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Das bedeutet u.a., dass genaue Abbaumengen sowie Betriebsweisen genehmigt werden.
  • Der Betreiber einer Anlage muss grundsätzlich dafür sorgen, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.
  • Die Immissionsschutzbehörden überwachen, ob diese Pflichten eingehalten werden.
  • Bei Verstößen kann die Einhaltung der Pflichten durch Anordnungen an den Betreiber durchgesetzt werden. Im äußersten Fall können Anlagen sogar stillgelegt werden.
  • Zuständig für die Erweiterungsgenehmigung und die Überwachung ist das Regierungspräsidium Kassel bzw. die Bergaufsicht. Im Rahmen dieser Genehmigung werden die gesicherte Erschließung sowie die Einhaltung von Grenzwerten zum Schutz von Natur und Mensch geprüft.
  • Für die Genehmigung sind eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Grenzwerte maßgebend, darunter das BImschG, die BImschV, TA-Luft, TA-Lärm
  • Falls der Betrieb geändert werden soll, z.B. mit einer anderen Abbaumenge, bedarf dies einer erneuten Genehmigung.
  • Für den bisherigen Abbau im bestehenden Steinbruch besteht eine Genehmigung.
  • Die Firma Beisheim plant einen Genehmigungsantrag für die Erweiterung mit 90.000 Tonnen Verkaufsmenge pro Jahr.

Mehr zum Genehmigungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidium Kassel  sowie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

  • Sowohl im geplanten Abbaubereich als auch innerhalb der geplanten Zufahrt liegen Flächen und Wege der Stadt Bebra.
  • Die Stadt hat beschlossen diese Flächen und Wege zu verkaufen bzw. zur Verfügung stellen, sofern eine Genehmigung für die Erweiterung positiv ausfällt.
  • Dieser Beschluss kann durch den Bürgerentscheid aufgehoben werden.
  • Mithilfe der städtischen Flächen können die Zufahrtsvarianten über die Kreisstraße 53 oder die Bundesstraße 27 die bisherige Zufahrt über Braunhausen ersetzen.
  • Ohne die städtischen Flächen fahren die LKWs wie bisher durch Braunhausen zum Steinbruch.
  • Mit den Flächen als Steuerungsinstrument hat die u.a. Beschränkungen auf maximal 100.000 Tonnen Verkaufsmenge pro Jahr, Betriebszeiten sowie Verschonung von Ortsteilen vor LKW-Verkehr beschlossen.
  • Ohne die städtischen Flächen als Angebot hat die Stadt keine Handhabe für eine solche Beschränkung.
  • Die Stadt Bebra kann weder darüber entscheiden, ob der Steinbruch erweitert, noch welche Zufahrtsvariante umgesetzt wird.

Hier entscheiden Sie:

„NEIN“ beim Bürgerentscheid: Die Abfahrt erfolgt über die K53 oder B27. Der Beschluss für eine Begrenzung des Steinbruchbetriebs bleibt bestehen.

„JA“ beim Bürgerentscheid: Die Abfahrt erfolgt über Braunhausen. Die Stadt Bebra hat keine Verhandlungsmasse für die Begrenzung des Steinbruchbetriebs.

STAUB- UND LÄRMIMMISSIONEN

  • Im Steinbruch erfolgt die Gewinnung im Direktabbau mittels Hydraulikbagger. Es erfolgen keine Sprengungen. Dadurch sind die Staubemissionen verfleichweise gering. Sprengerschütterungen sind gänzlich auszuschließen.
  • Die wahrgenommene Belastung durch Lärm und Staub ist subjektiv und kann unterschiedlich bewertet werden.
  • Die Schallquellen im Steinbruch liegen mehr als 400 m entfernt von Braunhausen, mehr als 300 m entfernt von Gilfershausen sowie mehr als 800 m weit entfernt von Imshausen. Die Steinbruchböschungen schirmen den Schall ab. Es erfolgt Betrieb nur am Tage, nicht in der Nacht.
  • Zur Staubminderung bei Gewinnung, Materialumschlag und -aufbereitung wird Wasser für Bedüsungen und Berieselungen eingesetzt. Dieses Wasser wird im Steinbruch in Wassertanks immer in ausreichendem Umfang bevorratet, so dass es auch in Trockenperioden ausreicht.
  • Schall- und Staubemissionen werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gutachterlich untersucht. Die Einhaltung der Richt- und Grenzwerte ist gesetzlich vorgegebene Grundvoraussetzung für die Genehmigungserteilung. Maßgebend sind hier bspw. die TA-Luft sowie TA-Lärm.
  • Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Bebra werden, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, u.a. Begrenzungen auf zwei Radlader und einen Steinbrecher im Steinbruch, sowie feste Betriebszeiten festgelegt. Damit werden Lärm und Staub reduziert.

Mehr zu Immissionen von Lärm und Staub finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Kassel.

Hier entscheiden Sie:

„NEIN“ beim Bürgerentscheid: Die Stadt Bebra beschließt eine Begrenzung des Steinbruchbetriebs.

„JA“ beim Bürgerentscheid: Die Stadt Bebra hat keine Verhandlungsmasse für die Begrenzung des Steinbruchbetriebs.

  • Ein subjektiver Verlust von Erholungsqualität kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das nimmt jeder Bürger und jede Bürgerin unterschiedlich war.
  • Im Rahmen der umfassenden Vorgaben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung werden gesundheitliche Schäden ausgeschlossen, sowie die die Belastung durch Staub und Lärm möglichst minimiert.
  • Die Stadt Bebra ist sich der Erholungsqualität und der Ruhebedürftigkeit der Kommunität sowie dem Gedenkkreuz bewusst und hat auch deshalb weitergehende Einschränkungen beschlossen.
  • Die Stadtverordnetenversammlung legte u.a. Begrenzungen der verwendeten Maschinen und Betriebszeiten mit dem Grundsatzbeschluss fest, um Lärm und Staubentwicklung weiter zu reduzieren.
  • Für diesen Fall hat die Stadtverordneten im Grundsatzbeschluss eine Verpflichtung des Investors zur Verlegung oder Wiederherstellung des Wanderwegs beschlossen.

Hier entscheiden Sie:

„NEIN“ beim Bürgerentscheid: Die Stadt Bebra beschließt eine Begrenzung des Steinbruchbetriebs.

„JA“ beim Bürgerentscheid: Die Stadt Bebra hat keine Verhandlungsmasse für die Begrenzung des Steinbruchbetriebs.

ARTENSCHUTZ UND RENATURIERUNG

  • Das Steinbruchvorhaben liegt teilweise in dem FFH-Gebiet „Kalkmagerrasen zwischen Sontra und Morschen“. In der Planungsfläche befinden sich auch besonders geschützte Hecken.
  • Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgt verpflichtend eine sogenannte „Eingriffsausgleichsregelung“. Hierbei werden Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst minimiert.
  • Sollte das nicht möglich sein, wird versucht die gleiche Qualität wiederherzustellen. Wenn das auf der Planungsfläche nicht möglich ist, muss dies an anderer Stelle, z.B. durch Aufwertung eines Naturschutzgebiets erfolgen.
  • Beim Abbau sollen so wertvolle Biotopbereiche möglichst erhalten oder ersetzt werden. Durch eine an die Schutzgebietssituation angepasste Rekultivierung bzw. Renaturierung soll erreicht werden, dass das FFH-Gebiet nicht nachteilig beeinträchtigt wird.
  • Mit entsprechender Planung bieten rekultivierte Steinbrüche einen wertvollen Rückzugsraum für seltene Tier- und Pflanzenarten.
  • Tiere wie der Wanderfalke, Uhu sowie die Gelbbauchunke können dort langfristigen Lebensraum finden.
  • So kann, bei vorausschauender Planung, ein Steinbruch langfristig zur Verbesserung der Artenvielfalt beitragen.
  • Dazu wird ein Rekultivierungsplan erstellt, der Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags wird.

Mehr zum Schutz der Artenvielfalt finden Sie auf den Seiten der Oberen Naturschutzbehörde in Hessen.

  • Der Gesteinsabbau erfolgt oberhalb des natürlichen Grundwasserspiegels. Es wird kein Grundwasser freigelegt oder für den Abbau künstlich mit Pumpen abgesenkt. Das Abbauvorhaben hat damit keinen Einfluss auf den Wasserhaushalt.
  • Es wird ein Rekultivierungsplan erstellt, der Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags wird.
  • Damit werden bereits mit der Genehmigung die langfristige Renaturierung und Rekultivierung des Steinbruchs geprüft und festgelegt.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass 50 % der Fläche für den Naturschutz hergerichtet werden und dass auf den übrigen 50 % der Fläche die heutige Geländetopografie mit der heute vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung wiederhergestellt werden.

  • Gesetzliche Regelungen verbieten die Verfüllung bzw. Renaturierung mit belastetem Material.
  • Grundsätze für die Verwertung von Erdaushub für die Rekultivierung von Abbaustätten sind im Bodenschutzrecht, in Verwaltungsvorschriften sowie in technischen Regeln vorgegeben, so dass es durch den Einsatz dieses Materials zu keinen schädlichen Boden- oder Wasserverunreinigungen kommen darf.
  • Die Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen werden durch die zuständige Bergaufsicht kontrolliert. Maßgebend sind hier bspw. das BBodSchG sowie die BBodSchV.
  • Für die Geländegestaltung soll neben Abraumgestein aus der Lagerstätte unbelasteter Erdaushub aus dem Absatzgebiet des Steinbruchs, d.h. aus dem Stadtgebiet Bebra und ihren Nachbargemeinden, verwertet werden.

Mehr zum Bodenschutz sowie Altlasten finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.